Wer kann Gast werden?

Gäste können alle Menschen werden die über ein geringes Einkommen verfügen.

Die Einkommensgrenzen liegen hier bei:

   900.- € Einpersonenhaushalt
1.200.- € 2-Personen-Haushalt
1.500.- € 3-Personen-Haushalt
   150.- € für jedes weitere Kind

Die Kulturloge Berlin orientiert sich hier an den Leitlinien von LAIB und SEELE: Weiterlesen LAIB und SEELELeitlinien

 

Dazu zählen:

  • ALG II und ALG I Bezug
  • Grundsicherung
  • Rente
  • Menschen die Vollzeit arbeiten aber trotzdem nicht mehr verdienen
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Auszubildende

Als Einkommensnachweise können vorgelegt werden:

  • Bescheide zu ALG I und ALG II
  • Berlinpass
  • Hartz IV Bescheid für Kinder
  • Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
  • Lohnabrechnung, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht

Diese Nachweise werden bei den sozialen Einrichtungen vorgelegt, die mit der Kulturloge Berlin kooperieren. Diese finden Sie unter dem Link  Partner/soziale Einrichtungen

Weiterhin können Sie unseren  Anmelde-Flyer zum Herunterladen und Ausdrucken nutzen. Füllen Sie ihn bitte aus und schicken Sie ihn zusammen mit einer Kopie Ihres Einkommennachweises an folgende Adresse:
Kulturloge Berlin (e.V)
c/o Stadtteilverein Tiergarten e.V.
Pohlstr. 89
10785 Berlin


Für Fragen zur Anmeldung können Sie sich gerne auch telefonisch an den Stadtteilverein Tiergarten e.V. wenden: 030 26 27 21 3
Die Zeiten sind hier: Mo-Fr 12:00-15:00 Uhr.

Für Fragen zu den Veranstaltungen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer:
030 28 86 73 00
Die Zeiten sind hier: Mo-Fr von 10:00-13:00 (außer Do) und Do 15:00-17:00

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02.02.2012

Jahrespressekonferenz der Kulturloge Berlin 2012

Jahrespressekonferenz der Kulturloge Berlin 2012 am 16. Februar 2012 von...

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Ab sofort können Sie sich bei folgenden Partnern als Gast anmelden:

Sprechzeiten:
Tel: 030 28 86 73 00
Mo-Fr von 10:00-13:00 (außer Do) und Do 15:00-17:00

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